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Spezialist für den Transport in die
TSCHECHIEN - SCHWEIZ und ZURÜCK

Zollabwicklung in der Tschechischen Republik

Informationen und Orientierungspreise für Zollabwicklung in der Tschechischen Republik.

Obrázek

Zollverwaltung der Tschechischen Republik

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WIR MACHEN DIE ZOLLABFERTIGUNG NUR ALS ERGÄNZUNG BEI TRANSPORT DURCH UNSERE FAHRZEUGE

Wir fertigen jede Export-, sowie Importlieferung auf Antrag in der Tschechischen Republik zolltechnisch ab, u. zw. mittels unserer Zollanmeldung. Vor der ersten Zollabfertigung ist mit uns lediglich ein Vertrag über Vertretung beim Zollverfahren zu schließen.

ORIENTIERUNGSPREISE DER ZOLLABFERTIGUNG IN DER TSCHECHISCHE REPUBLIK SIND IN DER PREISLISTE BEI DER BERECHNUNG DES TRANSPORTS AUFGEFÜHRT:

Export aus der CZ

  • standardmäßige Zollabfertigung mit dem Einheitlichen Verwaltungsformular
  • Ausstellung des Warenursprungszeugnisses EUR.1
    (bei schriftlicher Bestellung des Kunden)

Import in die CZ

  • standardmäßige Zollabfertigung beim Import mit dem Einheitlichen Verwaltungsformular
    (einschl. Haftung für ggf. entstandene Zollschuld, dieser Preis kann in Fällen von Verwaltungsformularen mit mehreren Posten, bzw. bei Haftung für einen hohen Betrag der Zollschuld individuell erhöht werden).

Vor der ersten Abfertigung ist eine Vollmacht zur Vertretung beim Zollverfahren auszufüllen, die unsere Mitarbeiter ausfüllen und Ihnen zur Unterzeichnung übermitteln.

Es sind Kopien nachfolgender Belege im Voraus zu übersenden:

  • Auszug aus dem Handelsregister (Gewerbeschein)
  • Ust.-Ident.-Nr.-Beglaubigung
  • Bankkontonummer
  • Name der berechtigten Person zur Unterzeichnung der Vollmacht
  • Telefon-, Fax- und E-Mail-Verbindung

Empfehlung:

  • Rechnungsstellung außerhalb der EU, z. B. in die Schweiz sind Rechnungen ohne MwSt. auszustellen.
  • Bei Ausstellung einer Rechnung bis 6.000,-EUR an einen Käufer außerhalb der EU z. B. in der Schweiz, ist an der Rechnung der sog. "PRÄFERENZSATZ - Warenursprungserklärung" anzuführen, damit der Käufer in der Schweiz keinen Zoll, ggf. nur ermäßigten Zoll, bzw. nur die MwSt. zu entrichten hat. Das betrifft in Europa produzierte Produkte.
  • Die Erklärung ist „genau" nach dem Muster (siehe oben), einschl. erforderlicher Unterschrift und lesbarem Namen zu erstellen, andernfalls besteht Gefahr, dass seitens der Schweizer Zollbehörden die Präferenz nicht anerkannt wird.
  • Die Erklärung ist nur in einer Sprache zu erstellen, u. zw. in Sprache des Anbieter-, ggf. Käuferlandes. Das bedeutet, dass die Erklärung nahezu in allen Fällen in tschechischer Sprache genügt.
  • Sofern die Rechnung den Betrag 6.000,- EUR überschreitet, ist das Zolldokument EUR.1 auszustellen, an dem das Zollamt den Warenursprung bestätigt. Ausführliche Informationen erfahren Sie von unseren Zolldeklaranten (Siehe KONTAKTE).
  • ACHTUNG: Sofern die Rechnung in einer anderen Währung, als EUR ausgestellt ist, werden einzelne Limite 1-2x jährlich von den Zollbehörden festgelegt und es sind daher diese „Wertlimite" auf deren Web-Seiten liste_der_wertgrenzen.pdf zu verfolgen.