Zolldienste
Zollabfertigung in Tschechien

Lenka Hrubá: +420 602 536 701, celni@jmi.cz
Marcela Kotounová: +420 603 436 700, celni2@jmi.cz
Zollverwaltung der Tschechischen Republik
Informationen und Richtpreise für die Zollabfertigung in der Tschechischen Republik.
Zolldienstleistungen erbringen wir ausschließlich als Bestandteil unserer Transporte. Wir führen keine Zolldienstleistungen durch, wenn wir den Transport nicht durchführen.
Auf Wunsch führen wir für jede Sendung sowohl die Export- als auch die Import-Zollabfertigung in der Tschechischen Republik durch, und zwar über unsere vertraglich gebundenen Zollagentinnen. Vor der ersten Zollabfertigung muss lediglich ein Vertretungsvertrag im Zollverfahren mit uns abgeschlossen werden.
Richtpreise für die Zollabfertigung in Tschechien sind in der Preisliste bei der Berechnung des Transports angegeben:
Export aus Tschechien
- Standardmäßige Exportzollabfertigung mit Einheitspapier
- Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
(wenn der Kunde diese schriftlich mit der Bestellung beantragt)
Import nach Tschechien
- Standardmäßige Importzollabfertigung mit Einheitspapier
(einschließlich Haftung für eventuell entstandene Zollschulden; dieser Preis kann individuell erhöht werden bei Einheitspapieren mit mehreren Positionen oder bei Sicherstellung eines hohen Zollschuldbetrags).
Vor der ersten Zollabfertigung (Export oder Import) muss eine Vollmacht zur Vertretung im Zollverfahren ausgefüllt werden, die unsere Zollagenten mit Ihnen gemeinsam ausfüllen und Ihnen zur Unterschrift zusenden.
Vorab sind in Kopie folgende Unterlagen zu übermitteln:
- Nachweis über die Zuteilung der Zollregistrierungsnummer (EORI) (Details hier)
- Auszug aus dem Handelsregister (Gewerbeschein)
- Bescheinigung über die UID-Nummer
- Bankkontonummer
- Name der bevollmächtigten Person, die die Vollmacht unterschreibt
- Telefon- und E-Mail-Kontakt
Empfehlungen:
- Rechnungen außerhalb der EU, z. B. in die Schweiz, sind ohne Mehrwertsteuer auszustellen.
- Bei Ausstellung einer Rechnung bis 6.000,- EUR an einen Käufer außerhalb der EU, z. B. in die Schweiz, muss auf der Rechnung der sogenannte „PRÄFERENZSATZ – Erklärung über den Ursprung der Ware“ (PDF) angegeben werden, damit der Käufer in der Schweiz kein bzw. ein ermäßigtes Zoll, sondern nur die Mehrwertsteuer zahlt. Dies betrifft in Europa hergestellte Produkte.
- Die Erklärung muss „genau“ nach dem Muster (siehe oben) einschließlich der erforderlichen Unterschrift und des leserlichen Namens geschrieben werden, andernfalls droht die Nichtanerkennung der Präferenz durch die Schweizer Zollbehörden.
- Die Erklärung darf nur in einer Sprache verfasst sein, und zwar entweder in der Sprache des Verkäufer- oder des Käuferlandes. Das bedeutet, dass in nahezu allen Fällen die Erklärung auf Tschechisch ausreicht.
- Übersteigt die Rechnung den Betrag von 6.000,- EUR, muss das Zolldokument EUR.1 ausgestellt werden, auf dem das Zollamt den Ursprung der Ware bestätigt. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei unserer Zollabteilung (siehe Kontakte).
- ACHTUNG: Wenn die Rechnung in einer anderen Währung als EUR ausgestellt wird, legen die Zollbehörden die jeweiligen Grenzen in anderen Währungen 1–2 Mal pro Jahr fest. Es ist daher erforderlich, diese Wertgrenzen auf ihrer Website www.celnisprava.cz zu verfolgen
Zollabfertigung in der Schweiz

Schweizer Zollverwaltung
Informationen und Richtpreise für die Zollabfertigung in der Schweiz.
Zolldienstleistungen erbringen wir ausschließlich als Bestandteil unserer Transporte. Wir führen keine Zolldienstleistungen durch, wenn wir den Transport nicht durchführen.
In der Schweiz erfolgt die Zollabfertigung über unsere Partner an den Grenzübergängen.
- CH-Thayngen (CH002471) / D-Bietingen (DE004101)
- CH-St. Margrethen da Au (CH003081) / A-Wolfurt (AT930101)
Bei der Einfuhr von Waren in die Schweiz werden die Zollabfertigungskosten – sofern nicht anders in den Lieferbedingungen festgelegt (z. B. DDP) – in der Regel dem Empfänger der Sendung in Rechnung gestellt.
Richtpreise für die Zollabfertigung in der Schweiz sind in der Preisliste bei der Berechnung des Transports angegeben:
Import in die Schweiz
- Import-Zollabfertigung an der Grenze
Export aus der Schweiz
- Transitdokument T1
- Exportzollpapier AD
- Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1
Beim Export aus der Schweiz wird in der Regel ein Transitdokument T1 für den Transport in die Tschechische Republik erstellt – zu einem einheitlichen Preis. Falls der Versender in der Schweiz keine Exportzollabfertigung vorgenommen hat, übernimmt unser Partner an der Grenze diese Abfertigung – einschließlich Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, sofern diese vom Kunden schriftlich im Auftrag beantragt wurde.